Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen
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Bund der Steuerzahler Deutschland

Muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden? Diese Frage will der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt mit einer Musterklage klären – deshalb unterstützt der Verband ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26). Der Kläger hatte für das Steuerjahr 2024 in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 220,32 Euro geltend gemacht. Das Finanzamt wollte dies jedoch nicht akzeptieren.

Ermittlung zur Steuergeldverschwendung
12.6.26